Aktuelles
Erstes Zeichen der Stiftung: Die Bank vor dem Pfarramt Denkmalsweg
Die Kirchliche Stiftung Harsefeld hat auf dem Gemeindefest 2007 eine Bank vor dem Pfarramt aufgestellt. Die Bank soll als sichtbares Zeichen auf die Stiftung aufmerksam machen.
Anschließend nahm zunächst das Kuratorium der Stiftung auf der Bank Platz (v.l.n.r.): Herbert Holthusen, Dr. Heinrich Quast, Silke Jeske, Hans-Dieter Stienen, Axel Rothermundt
Zwischenschritt: unselbständige Stiftung
Nachdem im Jahr 2003 ein Grundkapital von 28.000 Euro eingegangen ist, wurde am 1. Juli 2004 die Errichtung der
nichtsrechtsfähigen Stiftung »Kirchliche Stiftung Harsefeld« vom Ev.-luth. Landeskirchenamt Hannover genehmigt. Im nächsten Schritt geht es darum, eine selbstständige Stiftung zu werden. Dazu ist ein
Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich. Ist die Stiftung selbstständig, kann ihr Vorstand – im Rahmen des Stiftungszwecks – selbst über die Verwendung der Erträge entscheiden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie unser Projekt unterstützen. Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie uns gerne an.
Das Kuratorium der Kirchlichen Stiftung Harsefeld:
Herbert Holthusen (Vorsitzender), Telefon (04164) 4940
Dr. Heinrich Quast, Telefon (04164) 1373
Silke Jeske, Telefon (04164) 2826
Axel Rothermundt, Telefon (04164) 811511
Dieter Stienen, Telefon (04164) 811056
V.l.n.r.: Dieter Stienen, Axel Rothermundt, Silke Jeske, Herbert Holthusen, Dr. Heinrich Quast
Informationen
Die Kirche lebt, wie jede Organisation, auch vom finanziellen Engagement ihrer Mitglieder. Die Kirchensteuer und alle eingehenden Spenden müssen zeitnah für den angegebenen Zweck ausgegeben werden und sind dann erschöpft. Anders ist es mit einer Stiftung. Stiftungsgelder werden angelegt. Nur die Zinserträge werden ausgegeben. So ist die Stiftung eine langfristig verlässliche Finanzquelle. Viele Gemeinden haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Stifter und Stifterinnen haben sich anregen lassen, mit einem Teil ihres Vermögens die kirchliche Arbeit vor Ort auf Dauer sicherzustellen.
Der Kirchenvorstand Harsefeld hat beschlossen, eine Stiftung zugunsten der Kirchengemeinde Harsefeld zu gründen. Stiftungsgelder sind steuerlich absetzbar – und das über den Prozentsatz steuerlich
absetzbarer Spenden hinaus. Eine Stiftung bietet die Möglichkeit, eigenes Vermögen in die Zukunft der Kirche vor Ort zu investieren.
Ziele der Stiftung
»Zweck der Stiftung ist die Sicherung und Förderung des kirchlichen Lebens in Harsefeld.« (aus der Satzung)
Die Kirche von morgen steht vor großen Herausforderungen. Die religiöse Sehnsucht der Menschen nach Halt und Orientierung, Sinn und Zukunft ist groß. Es kann nicht sein, dass die christliche Gemeinde auf Grund sinkender Steuereinnahmen ihre Arbeitsfelder einschränkt und Stellen abbaut, obwohl wachsender Bedarf besteht. Die Kirchengemeinde Harsefeld strebt keinen Abbau an, sondern Aufbau.
Ihre Ziele sind…
… eine zeitgemäße gesellschaftsrelevante christliche Verkündigung
… ein vielgestaltiges Gemeindeleben, in dem sich Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft beheimatet fühlen
… ein umfassendes Angebot an seelsorgerlicher Betreuung
… der Ausbau des sozialen Engagements an Brennpunkten des Ortes
… die Überwindung von Anonymität durch überschaubare Strukturen und ein Maximum an ausgebildeten Kräften
Fragen zur Stiftung
Was für Summen sind im Blick, wenn wir darum werben, sich an der Stiftung zu beteiligen?
Bei einer Stiftung sind grundsätzlich größere Summen im Blick. Für manche sind 250 Euro schon eine größere Summe. Für andere sind es 2500 Euro oder mehr. Willkommen sind aber alle Beträge.
Ist es nicht besser, die ganze Spende kommt dem guten Zweck zugute, und nicht nur der Zinsertrag?
Die Stiftung ist bewusst langfristig angelegt. Wenn für eine Million Euro ein Mitarbeiter finanziert würde, wäre das Geld nach einigen Jahren aufgebraucht. Die Erträge von einer Million Euro können aber im Prinzip “ewig” fließen und entsprechend länger eine Mitarbeiterstelle (teil-) finanzieren.
Welche Summe ist für den Finanzstock der Stiftung angepeilt?
Für die Anerkennung als unselbstständige Stiftung sind 25.000 Euro nötig. Ab einem Vermögen von 50.000 Euro kann die Stiftung selbständig werden und über ihre Stiftungserträge eigenständig entscheiden. Spürbare Wirkung kann die Stiftung dann erzielen, wenn eine, besser noch zwei Millionen Euro Stiftungsvermögen erreicht sind. Bei einer denkbaren Verzinsung von 4% würden dann 40.000 bis 80.000 Euro pro Jahr zu Verfügung stehen.
Wie soll jemals eine so hohe Summe erreicht werden?
Auch das muss man langfristig sehen. Ein wichtiger Teil von Stiftungsvermögen sind Nachlässe und Erbschaften von Menschen, die ihr Vermögen einem guten Zweck zufallen lassen möchten. Solche Erbschaften oder Vermächtnisse sind Erbschafts- und schenkungssteuerfrei und können eine Stiftung besonders nachhaltig fördern. Das gilt auch für Immobilien, die einer Stiftung vermacht werden. Können die Stifter bei der Verwendung der Erträge mitreden?
Grundsätzlich endet das Engagement des Stifters mit der Einzahlung seines Stiftungsbeitrages. Unsere Satzung sieht aber vor, die Stifter durch regelmäßige Stifterversammlungen über die Entwicklung
der Stiftung zu informieren und aus dem Kreis der Stifter Mitglieder in den Stiftungsvorstand, bzw. das Kuratorium, zu wählen.
Adresse:
Kirchliche Stiftung Harsefeld
Denkmalsweg 1
21698 Harsefeld
Stiftungskonten:
Volksbank Geest eG (BLZ 200 697 82), Konto 302 422 10
Kreissparkasse Stade (BLZ 241 511 16), Konto 205 302
Das Kuratorium der Kirchlichen Stiftung Harsefeld:
Herbert Holthusen (Vorsitzender), Telefon (04164) 4940
Dr. Heinrich Quast, Telefon (04164) 1373
Silke Jeske, Telefon (04164) 2826
Axel Rothermundt, Telefon (04164) 811511
Dieter Stienen, Telefon (04164) 811056